Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Tarifvergütungspflicht werden derzeit von den beteiligten Akteuren vorangetrieben. Dies aus gutem Grunde, da die Zeit drängt. Nunmehr wurden mit dem Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) Änderungen zur Tarifvergütungspflicht beschlossen. Zum 1.9.2022 kommt die Tarifpflicht in der Pflege. Hierbei bleibt es. Eine Aussetzung oder Verschiebung, wie teilweise erwartet und vorhergesagt, wurde nicht beschlossen. Nachgebessert wurden die grundlegenden Regelungen zur Tarifpflicht in § 72 SGB XI wie auch die Regelungen zur Refinanzierung in § 82 c SGB XI. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfes wurden im Zuge der Datenauswertungen ...