"In Deutschland gibt es keinen Bestandsschutz für Rufanlagen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wenn die gültige Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ersetzt wird. Das bedeutet, dass bestehende Anlagen nicht automatisch weiterbetrieben werden dürfen, wenn eine neue Norm eingeführt wird", erklärt Oliver Müller, Sachverständiger für Rufanlagen in Pflegeheimen. Der Experte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die genannte Norm derzeit in einem Uberarbeitungsprozess befindet. Die neu konsolidierte Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 wurde im April als Entwurf veröffentlicht. Experten können diesen Entwurf jetzt einsehen und Einsprüche und Kommentare zur Uberarbeitung bis zum 21. Juli 2025 eingeben. "Im weiteren Verlauf des ...