Mit der am 11.1.2025 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zum Sächsischen Wohnteilhabegesetz (SächsWTVO) ist die Novelle des sächsischen Heimrechts nunmehr endlich abgeschlossen. Die SächsWTVO setzt neue Qualitätsmaßstäbe für Wohnen, Personalvorhalt und Bewohnermitbestimmung. Leider hat das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Chance verpasst, größere Spielräume für Leistungserbringer zu eröffnen und eine Deregulierung des Heimrechts anzustoßen. Die neuen baulichen Mindeststandards erfordern unter anderem größere Wohnräume: Einzelzimmer mindestens 14 Quadratmeter (zuvor zwölf Quadratmeter), Doppelzimmer mindestens 22 Quadratmeter (zuvor 18 Quadratmeter). Ein nicht unerheblicher Flächenzuwachs, der zu einem Anstieg der Investitionskostenentgelte führen wird. Zudem gilt: "Wintergärten und ähnliche nach allen Seiten ...